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Was steckt hinter dem Vierpfotentag?

Was ist erlaubt und welche Regeln müssen beachtet werden?

Disclaimer: Bitte bedenken Sie, dass die Erfüllung Ihrer Fürsorge- und Betreuungspflicht für einen Hund nicht vom Vierpfotentag abh?ngig gemacht werden sollte.?

Im Rahmen der Pilotphase ?Vierpfotentag“ erm?glichen wir Kolleg:innen ihren Hund mit ins Büro zu bringen. ?ber ein Türschild wird die Anwesenheit des Hundes sichtbar gemacht. Das Tier selbst hat jederzeit ein uni-eigenes Halstuch zu tragen (gegen Vorlage der Zulassung beim Unishop k?uflich erh?ltlich).

Da nicht jede Person positive Assoziationen mit Hunden verbindet, ist es für das Projekt besonders wichtig, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Grund:

  • müssen alle betroffenen Kolleg:innen* mit der Anwesenheit eines Bürohundes einverstanden sein,
  • haben Hundebesitzer:in kein Anrecht auf Angabe von Gründen im Falle eines negativen Bescheides (Datenschutz vor allem im Falle personenbezogener Gesundheitsdaten),
  • verstehen wir die Erlaubnis, einen Bürohund mitzubringen als Privileg, auf das kein Anspruch erhoben werden kann
  • kann die Erlaubnis, insbesondere bei Verletzen der Regeln, jederzeit entzogen werden

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Hunbesitzer:innen verpflichten sich, folgende Regeln einzuhalten:

  1. Der Hund wird auf dem Gel?nde und in den R?umen der Universit?t Jena au?erhalb des Arbeitsraums an der Leine geführt.
  2. Der Hund ist sozialisiert und erzogen, hat kein Aggressionsverhalten und verh?lt sich im Geb?ude und am Arbeitsplatz ruhig. Es ist dafür zu sorgen, dass der Hund nicht dauerhaft bellt und andere Personen nicht anspringt.
  3. Der Hund soll Arbeitsabl?ufe nicht behindern.
  4. Der Hund h?lt sich nicht in Besprechungsr?umen, H?rs?len und Seminarr?umen, Mensen, Teeküchen und Toiletten auf.
  5. Pausen mit dem Hund sind für Mitarbeiter:innen in der Zeiterfassung einzutragen.
  6. Aus der Anwesenheit des Hundes leiten sich keine Sonderrechte ab. Insbesondere kann kein anderer Arbeitsraum verlangt werden.
  7. Durch den Hund verursachter Schmutz ist sofort zu bereinigen. Dies bezieht sich nicht nur auf das unmittelbare Umfeld, sondern auch auf die Fl?chen au?erhalb des Geb?udes.
  8. Die Antragsteller:in verpflichtet sich, alle durch den Hund verursachten Sch?den auf eigene Kosten beheben zu lassen. Dies bezieht sich insbesondere auf Sch?den am Mobiliar, dem Teppich, den W?nden und den Türen, aber auch auf Sch?den an Kleidungsstücken und Gegenst?nden Dritter. Im Falle eines durch den Hund verursachten Schadens verpflichtet sich die Halter:in, diesen unverzüglich der Hundehaftpflichtversicherung zu melden.

Wir m?chten alle Kolleg:innen ermutigen, sich bei Zweifeln, ?ngsten oder aufkommenden Konflikten vertrauensvoll an das Team Vierpfotentag zu wenden (vierpfotentag@uni-jena.de). Der Personalrat steht Ihnen ebenso jederzeit für ein vertrauensvolles Gespr?ch zur Verfügung (personalrat@uni-jena.de ).

*betroffene Kolleg:innen sind für uns alle Personen, die in unmittelbar verbundenen Büror?umen t?glich aufeinander treffen (z.B. Durchgangszimmer). Wer als betroffene Kolleg:in einbezogen wird, kann durch das Vierpfotentag-Team auf Grundlage der Raumpl?ne entschieden werden.