
Es kann vorkommen, dass die Finanzierung kurz vor dem Abschluss der Promotion endet. Um die dadurch entstehende Finanzierungslücke zu überbrücken, bieten die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena und einige Stiftungen Kurzzeitstipendien an, um die Promotion abzuschlie?en. Im Folgenden finden Sie einige dieser F?rderm?glichkeiten.
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Wer kann sich bewerben?
Bewerben k?nnen sich internationale Promovierende der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena aus allen Fachdisziplinen, die Ihre Dissertation innerhalb von vier Monaten nach Antragstellung einreichen.
Ausgeschlossen von der F?rderung sind Promovierende,?
- die zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Dissertation eine anderweitige F?rderung erhalten,
- die an einer au?eruniversit?ren Forschungseinrichtung forschen,
- die eine Staatsangeh?rigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.
Für die Zeit von der Einreichung der Dissertation bis zur mündlichen Prüfung kann eine F?rderung in H?he von 1000,- Euro monatlich beantragt werden um:
- ein begonnenes Forschungsprojekt abzuschlie?en,
- ein umgrenztes Forschungsvorhaben durchzuführen,
- ein neues Forschungsvorhaben vorzubereiten.
Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums an Bewerber:innen, die gleichzeitig eine Promotionsf?rderung aus ?ffentlichen Mitteln in Anspruch nehmen.
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Wie kann ich mich bewerben?
Derzeit ist keine Bewerbung m?glich. Sobald wieder eine Ausschreibung erfolgt, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung ben?tigt:
Upload über das Portal
- Datenblatt aus doc-in (in doc-in einloggen, auf der Startseite die Option "Download" w?hlen, "Datenblatt/datasheet" w?hlen, das Dokument als pdf speichern)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis (falls vorhanden)
- Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels oder der Meldebescheinigung
- Beschreibung des Forschungsvorhabens, des Arbeitsplanes und des konkreten Arbeitsergebnisses, das am Ende der F?rderung erreicht werden soll (z.B. Publikation, Vortrag, Aufsatz, Versuchsreihe) auf maximal 2 Seiten (Arial 11pt, 1.5-zeilig)
?bermittlung durch den Betreuer / die Betreuerin:
- Fragebogen docx,?46?kbfür den Betreuer bzw. die Betreuerin der Promotion – bitte direkt durch die Hochschullehrerin/den Hochschullehrer an graduiertenstipendien@uni-jena.de
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Wie erfolgt die Auswahl?
?ber die Vergabe der Stipendien entscheidet die Vergabekommission der Graduierten-Akademie. Die Begutachtung der Antr?ge erfolgt anhand folgender Kriterien:
- wissenschaftliche Qualit?t und Originalit?t des Forschungsvorhabens und Arbeitsprogramms
- eine zügig durchgeführte Promotion
- Nachweis der aktiven Beteiligung am wissenschaftlichen Austausch (z. B. durch Publikationen, Vortr?ge auf Konferenzen, Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie der Teilnahme an strukturierten Promotionsprogrammen).
Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Abgabe der Dissertation und der Er?ffnung des Promotionsverfahrens. Der Nachweis erfolgt über den Eintrag des Abgabedatums durch das Dekanat in doc-in oder ein separates Schreiben der Fakult?t.
Vorrangig werden Antr?ge berücksichtigt, in denen die Bewerberin oder der Bewerber sowie Betreuerin bzw. Betreuer ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite keine Unterstützung m?glich ist, dass die beantragten Mittel der Sicherung des Lebensunterhalts des Bewerbers bzw. der Bewerberin dienen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerl?sslich sind.
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Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Sp?testens vier Wochen nach Beendigung der F?rderung ist unaufgefordert ein Bericht über den Verlauf der Arbeiten und über die Ergebnisse vorzulegen. Die erreichten Arbeitsergebnisse (z. B. Publikation, Drittmittelantrag, Aufsatz, Untersuchungsprotokolle) sind in Kopie beizufügen. Die Einreichung kann auf elektronischem Weg erfolgen.
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Wer kann sich bewerben?
Promovierende der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena mit weniger als 36 Monaten gef?rderter Promotionsdauer, deren Promotion im beantragen F?rderzeitraum (in der Regel bis zu 6 Monate) abgeschlossen werden kann (bei Corona-bedingten Verz?gerungen sind bis zu 42 Monate m?glich, siehe Punkt "Zeitlich befristete Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Verz?gerungen im Promotionsfortschritt").
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Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist laufend m?glich und sollte sp?testens 4 Wochen vor dem beantragten F?rderungsbeginn eingehen.
Senden Sie zun?chst zur Vorprüfung Ihrer Antragsberechtigung per E-Mail Ihren Lebenslauf, eine ?bersicht über Ihre bisherige Finanzierung der Promotion (Stipendien, Arbeitsvertrag), den gewünschten F?rderzeitraum und eine kurze Darstellung zum Stand der Arbeit (1 - 2 Seiten). Nach der erfolgten, positiven Vorprüfung sollte der Antrag ebenfalls per E-Mail übermittelt werden. Folgende Unterlagen werden dafür ben?tigt:
- ausgefülltes Antragsformularpdf,?1?mb (da die Daten elektronisch übermittelt werden, ist keine Unterschrift notwendig)
- tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis
- ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Ausführungen zur Fragestellung, deren Herleitung und Begründung, zum Stand der Forschung, zur methodischen Umsetzung, zum derzeitigen Arbeitsstand und dem geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschl?giger Literatur (1-2 Seiten, ohne Literaturverzeichnis, Arial 11pt, 1,5-zeilig)
- eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses
- eine vertrauliche Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers, welche Auskunft über das Dissertationsvorhaben sowie die pers?nliche und fachliche Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers gibt (Formblatt 'Betreuer'docx,?41?kb) bitte direkt durch die Betreuerin/den Betreuer an graduiertenstipendien@uni-jena.de)
Wenn Sie eine Corona-bedingte Verl?ngerung geltend machen wollen, reichen Sie bitte die zus?tzlich erforderlichen Nachweise über die pandemie-bedingten Einschr?nkungen ein. M?gliche Einschr?nkungen werden im Punkt "Zeitlich befristete Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Verz?gerungen im Promotionsfortschritt" genannt.
Wenn Sie eine Berücksichtigung der Familienlinie geltend machen wollen, reichen Sie bitte einen Kinder-Nachweis ein (Kopie der Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid o.?.).
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Zeitlich befristete Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Verz?gerungen im Promotionsfortschritt
Wenn die ohne Abschlussstipendium gef?rderte Promotionszeit (Stelle oder Stipendium) aufgrund der Corona-Ausnahmesituation nur eingeschr?nkt genutzt werden kann bzw. konnte, kann ein Abschlussstipendium auch noch für die Zeit nach Ablauf von 36 Monaten bisheriger Finanzierung beantragt werden. Die gef?rderte Gesamtpromotionszeit (Stelle und/oder Stipendium inkl. Abschlussstipendium) darf inklusive Corona-begründeter Verl?ngerungen nicht mehr als 42 Monate betragen.
Dabei gilt für Promovierende mit Arbeitsvertrag: Bei pandemie-bedingten Verz?gerungen im Promotionsfortschritt sind zun?chst die Vorgesetzten dafür verantwortlich, die Besch?ftigungszeit von Promovierenden so zu verl?ngern, dass das Qualifizierungsziel trotz der pandemie-bedingten Verz?gerungen erreicht werden kann. Wenn dies nicht m?glich ist (z.B. weil ein Drittmittelgeber keine Verl?ngerungsm?glichkeiten bereitstellt oder weil die Haushaltsstelle im Stellenplan nicht l?nger zur Verfügung steht), kann unter den oben genannten Bedingungen ein Promotionsabschlussstipendium beantragt werden.
Bei der Beantragung eines Abschlussstipendiums, das von der Ausnahmeregelung für pandemie-bedingte Einschr?nkungen Gebrauch macht, ist eine Darstellung mit einzureichen, welche pandemie-bedingten Einschr?nkungen aufgetreten sind und welchen Zeitraum der Verz?gerung sie bewirkt haben. Pandemie-bedingte Einschr?nkungen, die seit 1. M?rz 2020 auftreten k?nnen, umfassen insbesondere folgendes:
- eigene Quarant?nezeiten
- Laborzugang: zeitlich begrenzt im M?rz und April 2020 evtl. gar kein Laborzugang m?glich, danach wegen Schichtbetrieb/eingeschr?nkter Personenzahl ggf. Erschwernisse
- Bibliothek: keine Nutzung der Pr?senzbest?nde der ThULB von 20. M?rz bis 19. April 2020, danach zum Teil zeitliche Einschr?nkungen
- Forschungsreisen: Archivreisen, Nutzung externer Labore, geplante l?ngere Forschungsaufenthalte im In- oder Ausland phasenweise eingeschr?nkt bzw. nicht m?glich.
- Umstellung auf digitale Lehre: evtl. zus?tzliche Zeiterfordernis für Vorbereitung von Lehre im Sommersemester 2020 und bei sp?teren kurzfristigen Umstellungen.
- Kinderbetreuung und Home-Schooling, Quarant?ne-Zeiten von Kindern: Je nach Alter und Klassenstufe der Kinder sind die M?glichkeiten zur eigenen Arbeit u.U. stark eingeschr?nkt. Besonders betroffen sind Alleinerziehende.
Wichtig ist eine genaue Auflistung von Zeitr?umen und Begründungen: Wann waren welche Arbeitsschritte aufgrund welcher Einschr?nkungen nicht oder nur eingeschr?nkt m?glich?
Bitte reichen Sie wenn m?glich entsprechende Nachweise mit ein (zum Beispiel Bescheinigung Laborleiter/in oder Arbeitsgruppenleiter/in über Laborschlie?ungen und eingeschr?nkte Labornutzung, Quarant?nebescheide, Kindergeldbescheid o.?. zum Nachweis von Kinderbetreuung/Home-Schooling, etc.).
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Zeitlich befristete Familienlinie für pandemie-bedingte Verz?gerungen im Promotionsfortschritt
Die Familienlinie ist eine Erweiterung des schon bestehenden FSU-Programms zur Promotionsabschlussf?rderung. Die Corona-Pandemie stellt Promovierende mit Kindern durch Kita- und Schulschlie?ungen, Schulteilschlie?ungen und individuelle Quarant?nen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen vor besondere Herausforderungen. Betroffene Eltern k?nnen ein Promotionsabschlussstipendium über maximal 6 Monate beantragen, wenn ihre bisherige F?rderung (Stelle oder Stipendium, inkl. pandemiebedingter Promotionsabschlussf?rderung) nicht mehr als 42 Monate betrug. Die gef?rderte Gesamtpromotionszeit (Stelle und/oder Stipendium inklusive Abschlussstipendium und/oder familienbedingter Verl?ngerung) darf nicht mehr als 48 Monate betragen.
Für Promovierende mit Arbeitsvertrag gilt: Zun?chst sind die Vorgesetzten dafür verantwortlich, die Besch?ftigungszeit von Promovierenden mit Kind(ern) so zu verl?ngern, dass das Qualifizierungsziel trotz der pandemie-bedingten Verz?gerungen erreicht werden kann. Wenn dies nicht m?glich ist (z. B. weil ein Drittmittelgeber keine Verl?ngerungsm?glichkeiten bereitstellt oder weil die Haushaltsstelle im Stellenplan nicht l?nger zur Verfügung steht), kann unter den oben genannten Bedingungen ein Promotionsabschlussstipendium über die Familienlinie beantragt werden.
Bei der Beantragung eines Abschlussstipendiums der Familienlinie reichen Sie bitte einen Kinder-Nachweis ein (Kopie der Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid o.?.).
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Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten
Abschlussbericht
Sp?testens vier Wochen nach Beendigung der F?rderung ist unaufgefordert ein Bericht über den Verlauf der Arbeiten und über die Ergebnisse vorzulegen. Die erreichten Arbeitsergebnisse (z. B. Publikation, Drittmittelantrag, Aufsatz, Untersuchungsprotokolle) sind in Kopie beizufügen. Die Einreichung kann auf elektronischem Weg erfolgen.Hinweise zur Gestaltung des Abschlussberichts und Musterberichtpdf,?417?kb
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Fachunabh?ngige Abschlussf?rderung
FAZIT-StiftungExterner Link
Die FAZIT-Stiftung vergibt Abschlussstipendien. Bedingung für die F?rderung ist eine finanzielle Notlage der Bewerberin/des Bewerbers. Antragsteller sollten zu Beginn der Promotion das 28. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die F?rderungsdauer ist auf einige Monate begrenzt. Auch Teilstipendien k?nnen gew?hrt werden. -
Fachspezifische Abschlussf?rderung (Auswahl)
- Deutsches Forum für KunstgeschichteExterner Link
Das Deutsche Forum für Kunstgeschichte gew?hrt im Wesentlichen einj?hrige Forschungsstipendien, die unter ein übergreifendes Thema gestellt werden. Die Jahresstipendien bieten fortgeschrittenen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern u. a. die M?glichkeit, im Austausch innerhalb einer internationalen Stipendiatengruppe ihre Dissertation abzuschlie?en. - Stiftung Bildung und WissenschaftExterner Link
Die Stiftung vergibt Stipendien für wissenschaftliche Arbeiten und Projekte in der Abschlussphase. Das Angebot richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden der Literatur- und Geschichtswissenschaft (insbesondere Sozial- und Wirtschaftsgeschichte), deren F?rderung durch einen anderen Tr?ger ausgelaufen ist oder ausl?uft und die eine weitere finanzielle Unterstützung für eine begrenzte Zeit (maximal ein Jahr) ben?tigen, um ihre Promotion erfolgreich abzuschlie?en.
- Deutsches Forum für KunstgeschichteExterner Link
Johannisstr. 13
07743 Jena