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H?ufig nachgefragt

Hier geben wir Ihnen Auskunft über h?ufig wiederkehrende Fragen zu wichtigen Alltagsproblemen im Arbeitsleben. Unsere Informationen und Erl?uterungen geben wir nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gew?hr. Rechtsauskünfte k?nnen Ihnen nur zugelassene Anw?lte bzw. die Rechtsberatungen der Gewerkschaften erteilen.
  • Anerkennung von Besch?ftigungszeiten

    Anerkennung von Besch?ftigungszeiten nach TV-L, TV?-L

    Immer wieder gibt es im Zusammenhang mit dem Jubil?umsgeld Fragen nach der Anerkennung von Besch?ftigungszeiten. Im TV-L ist die Definition der Besch?ftigungszeit im § 34 Kündigung des Arbeitsverh?ltnisses versteckt.

    Die Kernaussage der Definition ist:

    - Für die Besch?ftigungszeit werden nur Zeiten im Arbeitsverh?ltnis berücksichtigt und nicht z.B. Zeiten in einem Ausbildungsverh?ltnis:

    - Zeiten bei einem anderen ?ffentlich rechtlichen Arbeitgeber werden anerkannt.

    Zu beachten ist, dass der ?berleitungstarifvertrag TV?-L im §14 die Berücksichtigung der nach bisherigem Tarifrecht zurückgelegten Zeiten regelt. Dabei werden die alten ?bergangsvorschriften BAT § 19 und MTArb § 6 ausdrücklich best?tigt.

  • Anrechenbare Reise- und Wartezeiten

    Anrechenbare Reise- und Wartezeiten

    Mit Schreiben vom 19. M?rz 2018pdf,?201?kb hat das Thüringer Finanzministerium die Anrechenbarkeit von Reise- und Wartezeiten neu geregelt.? Im HanFRIED finden Sie hierzu auch ein Merkblatt des Dezernats für Personal unter Dezernat 5 - Personal --> Arbeitszeit.

  • Antrag auf Mitbestimmung

    Auch mit der Novelle des Thüringer Personalvertretungsgesetzes werden Drittmittelbesch?ftigte und Assistent/innen nicht automatisch durch uns als Personalrat vertreten.

    Die Mitbestimmung des Personalrats findet gem. § 88 (4) Thüringer Personalvertretungsgesetz nur auf Antrag des Betroffenen statt.

    Um auch Sie, als 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐ngruppe optimal unterstützen zu k?nnen, empfehlen wir Ihnen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Auf der Internetseite des Forum Mittelbau der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena finden Sie ein entsprechendes AntragsmusterExterner Link.

  • Arztbesuch

    Arztbesuch und Behandlung w?hrend der Arbeitszeit

    Im HanFRIED finden Sie zu dieser Thematik ein Merkblatt des Dezernats für Personalangelegenheiten unter Dezernat 5 - Personal → Arbeits- und Dienstunf?higkeit.

    Erg?nzend hierzu ein Beispiel für den Einsatz von Gleitzeit:

    Ein 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐r mit Gleitzeitregelung bei einer Kernarbeitszeit von 9.00 bis 15.00 Uhr hat einen zwingenden Arzttermin 14.30 Uhr. Er muss die Dienststelle 14.00 Uhr verlassen und ist um 16.00 Uhr wieder am Arbeitsplatz. Diesem 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n ist eine Arbeitsbefreiung für die Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu erteilen.

    Die Freistellungsregelung nach § 29 (1) Buchstabe f zielt auf ?rztliche Behandlungen mit relativ kurzer Dauer. L?nger andauernde Behandlungen erfordern eine ?rztlich bescheinigte Arbeitsunf?higkeit (Krankschreibung).

    Für Beamte gelten die Regelungen des Merkblatts gleicherma?en.

  • H?hergruppierung

    H?hergruppierung

    Die Betrachtung der Entgelttabelle nach angekündigter Eingruppierung in eine h?here Entgeltgruppe führt leider oft zu nicht gerechtfertigten Wunschvorstellungen. Wegen der sich in unseren K?pfen festgesetzten Erinnerung an die starre Kopplung der Stufen an das Lebensalter bei den Angestellten bzw. an die Betriebszugeh?rigkeit bei den Arbeitern erwarten wir eine H?hergruppierung unter Beibehaltung der erreichten Leistungsstufe.

    In der Realit?t kann es bei H?hergruppierungen auch zu einer Zuordnung in eine niedrigere Leistungsstufe kommen. Denn die Stufenzuordnung bei Ver?nderung der Eingruppierung ist in §17 (4) TV-L neu und leider nach ganz anderen Regeln festgelegt worden.

  • Jahressonderzahlung

    Jahressonderzahlung

    Bei der Berechnung der Jahressonderzahlung sind alle Arbeitsverh?ltnisse, die im entsprechenden Jahr mit demselben Arbeitgeber bestanden haben, ausschlaggebend.

    Was bedeutet dies für die Mitarbeiter der Universit?t?

    1.) Der Anspruchsberechtigte muss sich am 1. Dezember des entsprechenden Jahres in einem Arbeitsverh?ltnis befunden haben.

    2.) Es z?hlen alle Arbeitsverh?ltnisse mit dem Land Thüringen, d. h. zum Beispiel ein Wechsel von der FH Jena zur FSU Jena ist unsch?dlich.

    3.) Bei Unterbrechungen des Arbeitsverh?ltnisses ist anteilig nur um diejenigen Monate mit jeweils 1/12 zu kürzen, in denen kein Entgelt bezogen wurde. Es ist nicht notwendig, dass in den anzurechnenden Monaten komplett gearbeitet wurde.

    Bei Fragen und Beratungsbedarf Ihrerseits, wenden Sie sich bitte an den Personalrat der Friedrich-Schiller-Universit?t.

  • Karenztage

    Gibt es die angeblichen ?3 Karenztage“ wirklich ?

    Entsteht Arbeitsunf?higkeit infolge Krankheit, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber dies unverzüglich mitteilen. ?Unverzüglich“ bedeutet dabei ohne schuldhaftes Z?gern, also in der Regel so früh wie m?glich am ersten Krankheitstag.

    Diese Mitteilung muss nicht schriftlich, sondern kann mündlich, im Interesse der Frühzeitigkeit auch telefonisch erfolgen und gegebenenfalls auch durch einen Dritten vorgenommen werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass die Unterrichtung den Arbeitgeber auch tats?chlich erreicht.

    Zur erforderlichen Information geh?rt nicht nur die Tatsache der Arbeitsunf?higkeit, sondern auch eine Aussage über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung,. Angaben über den n?heren Grund der Arbeitsunf?higkeit, also die Art der Erkrankung, sind nicht erforderlich.

    In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass bei der Arbeitsunf?higkeit immer von Kalendertagen, nicht von Arbeitstagen die Rede ist!

    Abschlie?end noch einige Worte zu der M?glichkeit des Arbeitgebers, bezogen auf einen einzelnen bestimmten Arbeitnehmer, die Vorlage der ?rztlichen Bescheinigung früher als nach Ablauf von 3 Kalendertagen zu verlangen. Der Arbeitgeber kann anordnen, dass ein bestimmter Arbeitnehmer bis auf weiteres bei jeder Arbeitsunf?higkeit jeweils am ersten Tag die ?rztliche Bescheinigung vorzulegen hat. Eine solche Ma?nahme bedarf keiner besonderen Begründung; andererseits darf die Anordnung auch nicht willkürlich erfolgen. In der Praxis dürfte eine solche Anordnung insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein Arbeitnehmer im Vergleich zu anderen 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n seiner Altersgruppe auffallend h?ufig für jeweils bis zu 3 Kalendertagen erkrankt; Gleiches gilt auch z. B. fr auffallend h?ufige ?Montagserkrankungen“; angekündigtes ?Krankfeiern“, Schwarzarbeit oder Reisen w?hrend der angeblichen oder bescheinigten Dauer der Arbeitsunf?higkeit. Der Arbeitgeber kann aber in diesem Fall vom Arbeitnehmer nicht das Zeugnis eines Amts- oder Vertrauensarztes verlangen. Bestehen Zweifel an der Arbeitsunf?higkeit des Arbeitnehmers und damit auch an der Richtigkeit der vorgelegten ?rztlichen Bescheinigung, so kann der Arbeitgeber eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einholen. Rein subjektive Zweifel des Arbeitgebers an der behaupteten oder bescheinigten Arbeitsunf?higkeit reichen aber dazu nicht aus; es muss schon ein objektiver Anlass für Zweifel erkennbar sein, ohne dass es feste Regeln für eine solche Feststellung gibt.

    Im HanFRIED finden Sie zu dieser Thematik erg?nzend ein Merkblatt des Dezernats für Personalangelegenheiten unter Dezernat 5 - Personalangelegenheiten → Arbeits- und Dienstunf?higkeit, in welchem die M?glichkeit der Nutzung von Karenztagen dargestellt wird.

  • Streikrecht im ?D

    Zum Streikrecht im ?ffentlichen Dienst

    Ein genaue Erl?uterung zum Streikrecht im ?ffentlichen Dienst finden Sie hierpdf,?53?kb zum Download.

  • Urlaub in der Vorlesungszeit?

    Urlaub

    Foto: www.freepik.com

    Kein Jahr vergeht, in dem der Personalrat nicht zu Fragen der Urlaubsplanung ber?t.

    Eine besondere Fragestellung ist das Gerücht, dass man in der Vorlesungszeit keinen Erholungsurlaub nehmen darf. In diesem Dokument finden Sie unsere Ausführungen dazu.pdf,?173?kb

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  • VBL

    "Riester"-F?rderung für die Pflichtversicherung VBL klassik

    Was ist die VBL?

    Die VBL klassik ist unsere Pflichtversicherung für eine zus?tzliche Altersversorgung, gewisserma?en die zus?tzliche Betriebsrente des ?ffentlichen Dienstes, für die au?er dem Arbeitgeber seit 2004 auch wir Versicherten einen langsam zunehmenden Versicherungsbeitrag von unserer Vergütung zahlen. Seit diese Pflichtversicherung vom Umlageverfahren auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt wurde, ist sie wie auch alle freiwilligen Zusatzversicherungen für "Riester-Renten" (darunter auch die von der VBL angebotene freiwillige Zusatzversicherung "VBL extra") f?rderungsf?hig. Das bedeutet, dass nach entsprechender Antragstellung mit den beigefügten Formularen ein festgelegter staatlicher F?rderungsbeitrag zus?tzlich an die Versicherung gezahlt wird, der auch in Punkteanteile für die zus?tzliche Rentenleistung umgerechnet wird.

    Wenn Sie allerdings bereits bei irgendeiner Versicherung einen Vertrag über eine f?rderungsf?hige "Riester-Rente" abgeschlossen hatten und dafür die volle staatliche F?rderung bekommen, entf?llt eine zweite "Riester"-F?rderung für die Pflichtversicherung. Wird die volle staatliche F?rderung auf Grund eines geringen Eigenanteils nicht ausgesch?pft, kann der Differenzbetrag zur vollen m?glichen F?rdersumme noch für die F?rderung der Pflichtversicherung genutzt werden. Das Gleiche gilt auch umgekehrt: Wird die jetzt angebotene staatliche F?rderung der Pflichtversicherung auf Grund unseres derzeit noch geringen Eigenbeitrags nicht voll ausgesch?pft, kann der restliche F?rderungsbetrag für eine freiwillige Riester-Rentenversicherung in Anspruch genommen werden.

    Lesen Sie bitte die von der VBL dem Schreiben beigefügten Erl?uterungen aufmerksam, es ist eigentlich alles Wesentliche erkl?rt, wenn auch nicht für jedermann sofort in allen Details verst?ndlich. Auf der Internetseite der VBL unter www.vbl.deExterner Link k?nnen Sie sich in einem gut verst?ndlichen Frage-Antwort-Katalog genauer kundig machen und auch einen Service-Dienst der VBL mit Telefon, Fax und e-mail-Adresse finden.

  • Vorsorgeuntersuchungen

    Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebs?rztlichen Dienst der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

    Jeder 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐 ist gut beraten die angebotenen Leistungen des Betriebs?rztlichen Dienstes auch über die Einstellungsuntersuchung hinaus zu nutzen.

    Die Untersuchungen werden w?hrend der Arbeitszeit durchgeführt. Sie dienen der Beratung des 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n und haben keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen! Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Die hierbei erhobenen Befunde k?nnen u.a. bei der sp?teren Anerkennung einer Berufskrankheit, oder berufsbedingten Arbeitsunf?higkeit von Bedeutung sein!

    Prinzipiell erfolgt die Erfassung für die regelm??ige Einladung zu Vorsorgeuntersuchungen bei der Einstellung. Es kann vorkommen, dass Mitarbeiter nicht für die Teilnahme an Untersuchungen gemeldet werden, obwohl ihnen dies auf Grund ihrer T?tigkeit zusteht bzw. vorgeschrieben ist, oder dass sie nicht in den Verteiler für die Nachsorgeuntersuchungen aufgenommen werden. Sollte derartigesauf Sie oder Ihren Arbeitsplatz zutreffen, wenden Sie sich bitte an den Betriebs?rztlichen Dienst und vereinbaren Sie einen Termin. Damit gew?hrleisten Sie, dass Sie in festgelegten, regelm??igen Abst?nden zu den auf Sie zutreffenden Vorsorgeuntersuchungen eingeladen werden und auch bei beabsichtigtem T?tigkeitswechsel in einen vorsorgerelevanten Bereich nicht vergessen werden.

    Gehen Sie in Ihrem eigenen Interesse sowohl zu den angebotenen Vorsorgeuntersuchungen, als auch insbesondere zu den Pflichtuntersuchungen, bzw. setzen Sie sich aktiv mit dem Betriebs?rztlichen Dienst in Verbindung, wenn Sie bisher keine Einladung erhalten haben, obwohl Sie an einem entsprechenden Arbeitsplatz t?tig sind!

    Informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Betriebs?rztlichen Dienstes der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena. Dort steht Ihnen ein umfangreiches Informationsangebot sowohl zu den Aufgaben und T?tigkeitsschwerpunkten als auch zu konkreten fachlichen Ratschl?gen zur Verfügung.

    Betriebs?rztlicher Dienst:

    http://www.uni-jena.de/Betriebs%C3%A4rztlicher_Dienst.htmlExterner Link

  • Wegeunfall

    Wann ist ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall?

    Erl?uterungen und Beispiele für das Verh?ltnis von Wegeunfall und Arbeitsunfall
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    ?Wann ist ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall ?

    Im Fall eines Arbeitsunfalls sind wir durch die Unfallkasse Thüringen? (http://www.ukt.deExterner Link) versichert.

    ?Die Beitr?ge für diese gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der ?ffentliche Arbeitgeber. Jeder Unfall, der im direkten Zusammenhang mit der beruflichen T?tigkeit der Arbeitnehmer steht, ist ein Arbeitsunfall. Der Weg von der Wohnung zur Arbeitstelle und umgekehrt steht im direkten Zusammenhang mit der beruflichen T?tigkeit. Wegeunf?lle sind Unf?lle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit. Sie geh?ren zu den Versicherungsf?llen der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Im HanFRIEDExterner Link finden Sie unter Dezernat 5 - Personal→ Arbeits-, Dienst- und Wegeunf?lle die Unfallmeldungen sowohl für Tarifbesch?ftigte als auch für Beamte sowie die Liste der Durchgangs?rzte.