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Ordner mit "Steuer" beschriftet

Steuern & Versicherungen

Welche Versicherung brauche ich? Wie spare ich Steuern?
Ordner mit "Steuer" beschriftet
Foto: istockphoto

In Abh?ngigkeit von der Art der Finanzierung einer Promotion ergeben sich unterschiedliche versicherungsrechtliche Konsequenzen. So m¨¹ssen sich beispielsweise Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst um eine Krankenversicherung k¨¹mmern.

Unabh?ngig von der Finanzierungsform lassen sich einige Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Promotion entstehen, steuerlich absetzen.

Krankenversicherung

  • Welche Arten der Krankenversicherung gibt es?

    Abh?ngig von der?Finanzierung der Promotion gibt es verschiedene M?glichkeiten der Krankenversicherung.

    • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Regel als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Krankenversicherungsbeitr?ge werden automatisch vom Gehalt abgezogen.
    • Stipendiatinnen und Stipendiaten oder anderweitig Finanzierte k?nnen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwillige Mitglieder versichern oder eine private Krankenversicherung abschlie?en. Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschlie?en wollen, beachten Sie bitte, dass es erhebliche Unterschiede bei den ¨¹bernommenen Leistungen geben kann.
    • Doktorandinnen und Doktoranden mit nur geringf¨¹gigem steuerpflichtigen Einkommen in H?he von maximal 520 €/Monat k?nnen ¨¹ber die Ehegattin bzw. den Ehegatten familienversichert sein, sobald die Ehepartnerin/der Ehepartner ¨¹ber ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen verf¨¹gt und gesetzlich krankenversichert ist (Stand: 1.4.2023).

    Es empfiehlt sich ein Vergleich der Preise und Leistungen unterschiedlicher gesetzlicher KrankenkassenExterner Link und privater VersichererExterner Link.

  • Was m¨¹ssen internationale Promovierende ber¨¹cksichtigen?

    Vor der Einreise

    F¨¹r Ihren Aufenthalt in Deutschland ben?tigen Sie eine ausreichende Krankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz vom ersten Tag in Deutschland an bestehen muss. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier auf den Serviceseiten von EuraxessExterner Link.?Informationen zum Nachweis der Krankenversicherung f¨¹r die Beantragung eines Einreisevisums erhalten Sie bei der deutschen AuslandsvertretungExterner Link in Ihrem Land.

    Wenn Sie in einem anderen EU- oder EWR-Land krankenversichert sind, k?nnen Sie mit dieser Versicherung einreisen.

    Nach der Einreise

    Wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag (monatliches Gehalt > 520,- EUR) haben, k?nnen Sie sich aussuchen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern wollen (z.B. TKExterner Link, AOKExterner Link oder BarmerExterner Link).

    Wenn Sie ein Stipendium erhalten und einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Forschung (18d) haben, k?nnen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn Ihres Forschungsauftrags in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Der Zeitpunkt des Beginns wird in ihrem Hosting Agreement festgelegt. Sie k?nnen sich dann entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern wollen (z.B. TKExterner Link, AOKExterner Link oder BarmerExterner Link).

    Wenn Sie ein Stipendium erhalten und einen anderen Aufenthaltstitel als den zum Zweck der Forschung haben, k?nnen Sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. In diesem Fall kommt in der Regel nur der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Frage. Bitte beachten Sie, dass es erhebliche Unterschiede bei den ¨¹bernommenen Leistungen geben kann, z.B. bei Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder im Falle von psychischen Erkrankungen. Insbesondere bei g¨¹nstigen Angeboten sollten Sie den Leistungsumfang genau pr¨¹fen. Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier auf den Serviceseiten von EuraxessExterner Link.

    Wenn Sie in einem anderen EU- oder EWR-Land krankenversichert sind, oder Ihr Land ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, gilt Ihre Krankenversicherung auch in Deutschland. Bitte informieren Sie sich bei der Krankenkasse in Ihrem Heimatland ¨¹ber notwendige Formalit?ten und wie die Leistungen erstattet werden k?nnen.?

  • Weiterf¨¹hrende Informationen

    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat f¨¹r weitergehende Informationen einen Ratgeber zur Sozialversicherung f¨¹r PromovierendeExterner Link zusammengestellt.

Haftpflichtversicherung

Wer in Deutschland einen Schaden verursacht, mit oder ohne Absicht, muss daf¨¹r haften und den Schaden bezahlen. Wenn Sie vorbeugen wollen, kann eine private Haftpflichtversicherung helfen. Die private Haftpflichtversicherung ¨¹bernimmt im Schadensfall die Kosten bis zu einer vorher vereinbarten Versicherungssumme.

F¨¹r Promovierende an der Friedrich-Schiller-Universit?t besteht keine Haftpflichtversicherung durch die Universit?t. Daher wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Gegenstand einer solchen Haftpflichtversicherung sollte die Haftungs¨¹bernahme im Schadensfall bei T?tigkeiten in Forschung & Lehre sein (z. B. bei Labort?tigkeiten). Ist dies vom Versicherungsumfang nicht gedeckt, ist es ratsam, zus?tzliche eine private Laborhaftpflichtversicherung abzuschlie?en.

Promovierende an au?eruniversit?ren Forschungseinrichtungen (z.B. Max-Planck-Institute, Leibniz-Institut) fragen bitte an Ihrer Einrichtung nach den dort geltenden Bestimmungen.

In jedem Fall ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung empfehlenswert.

Steuerliche Absetzbarkeit der Promotion

Die nachfolgenden Informationen dienen als Orientierung und Vorab-Information. Eine steuerliche Beratung erfolgt nicht durch die Graduierten-Akademie. Bei individuellen Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihr FinanzamtExterner Link, an einen SteuerberaterExterner Link oder einen LohnsteuerhilfevereinExterner Link.

Generelle Informationen zum Thema Steuern in Deutschland finden Sie hierExterner Link.

  • Was kann steuerlich abgesetzt werden?

    Kosten, die im Zusammenhang mit der Promotion entstehen, k?nnen steuerlich absetzbar sein. Solche anrechenbaren Promotionskosten sind beispielsweise die Kosten f¨¹r Semesterbeitr?ge, Arbeitsmaterialien, Fachliteratur, PC, Fahrt- und Reisekosten, Teilnahmegeb¨¹hren an Kursen sowie Druckkosten der Dissertation. Diese Kosten k?nnen in der Regel entweder als Werbungskosten oder als Ausbildungskosten (Sonderausgaben) steuerlich ber¨¹cksichtigt werden.

  • Absetzbarkeit als Werbekosten

    Promotionskosten als Werbungskosten lassen sich in unbegrenzter H?he steuerlich geltend machen (Stand: 1.3.2019). Es ist nicht erforderlich, dass den Aufwendungen ein steuerpflichtiges Einkommen entgegensteht, da eine ?bertragung der Werbungskosten auf andere Jahre m?glich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erwerb des Doktorgrades f¨¹r das berufliche Fortkommen nahezu unentbehrlich oder zumindest von erheblicher Bedeutung ist und dadurch ein Zusammenhang mit sp?teren steuerpflichtigen Einnahmen besteht. Entsprechend ist ein Nachweis erforderlich, der belegt, dass berufliche Gr¨¹nde (z. B. erweiterte Karrierechancen) im Vordergrund der Promotionsphase stehen.

    Bei individuellen Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihr FinanzamtExterner Link, an einen SteuerberaterExterner Link oder einen LohnsteuerhilfevereinExterner Link.

  • Absetzbarkeit als Ausbildungskosten

    Kann der Nachweis einer beruflichen Veranlassung der Promotion nicht erbracht werden, z?hlen die entstandenen Aufwendungen zu den Ausbildungskosten und k?nnen als Sonderausgaben bis zu einem H?chstbetrag von 4.000 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden (Stand: 1.3.2019). Allerdings ist ein Sonderausgabenabzug nur dann m?glich, wenn im Kalenderjahr steuerpflichtige Eink¨¹nfte erzielt worden sind, die ¨¹ber dem Grundfreibetrag der Einkommensteuertabelle liegen (z. B. bei Anstellung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter, bei berufsbegleitender Promotion oder aber auch bei beruflicher T?tigkeit des Ehegatten). Eine ?bertragung von Sonderausgaben auf andere Kalenderjahre ist grunds?tzlich nicht m?glich.

    Bei individuellen Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihr FinanzamtExterner Link, an einen SteuerberaterExterner Link oder einen LohnsteuerhilfevereinExterner Link.

  • Weiterf¨¹hrende Informationen

    Ausf¨¹hrliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem FinanzamtExterner Link, bei einem SteuerberaterExterner Link oder LohnsteuerhilfevereinExterner Link.