Raum?204
Zw?tzengasse 2
07743 Jena
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, abgekürzt BEM, ist ein Angebot an alle 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n der Friedrich- Schiller- Universit?t mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu f?rdern.
Ziele
Das BEM ist ein eigenst?ndiges Verfahren und umfasst alle Aktivit?ten, Ma?nahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach l?ngerer Arbeitsunf?higkeit erforderlich sind. Es sollen folgende Ziele erreicht werden:
- ?berwindung der Arbeitsunf?higkeit
- Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunf?higkeit
- Erhalt des Arbeitsplatzes/Vermeidung von Berufs-/Dienstunf?higkeit
Anwendung
Das BEM wird eingeleitet, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Universit?t innerhalb eines Jahres l?nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf?hig ist.
Dies gilt für alle Personen, die in einem Besch?ftigungsverh?ltnis stehen.
Jedoch besteht der Grundsatz: Für die Besch?ftigen ist die Teilnahme am BEM freiwillig. Die Entscheidung, ob Sie diese Hilfe annehmen m?chten, treffen ausschlie?lich Sie!
Zust?ndigkeit
Die Initiative für die Einleitung des BEM ergreift die Personalabteilung der Uni Jena und zwar auch dann, wenn Sie noch nicht wieder Ihre Arbeit aufgenommen haben.
Entscheidung
Als ersten Schritt m?chten wir Sie über das BEM und seine Zielsetzung, die Art und den Umfang der hierfür erhobenen Daten sowie über die m?gliche Teilnahme weiterer Personen informieren.
Damit haben Sie die M?glichkeit, sich bewusst für oder gegen die Durchführung eines BEM zu entscheiden.
Was immer im Rahmen des BEM vereinbart wird, es kann nichts über Ihren Kopf hinweg veranlasst werden. Ihre Zustimmung oder Ablehnung wird vor Beginn des BEM eingeholt. Die Zustimmung kann von Ihnen im Laufe des BEM mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Betrachten Sie das BEM als Chance, die Sie gemeinsam mit der Dienststelle nutzen k?nnen; dabei bleibt es ein Angebot, von dem Sie freiwillig Gebrauch machen oder das Sie ablehnen k?nnen.
§ 167 Abs. 2 SGB IX ist der Dienstherr/Arbeitgeber zur Einleitung eines BEM verpflichtet.
- Regelung zum betrieblichen EingliederungsmanagementDieser Link erfordert eine Anmeldung
- Schritt für Schritt zurück in den Jobpdf,?4?mb
- Hilfe in akuten KrisenExterner Link
- Hilfen für Betroffene und Angeh?rigeExterner Link
Verfahren
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten die 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n einen Brief der Personalabteilung mit der Einladung zu einem ersten Informationsgespr?ch.
Sie entscheiden über die Teilnahme am Eingliederungsmanagement und mit welcher Vertrauensperson und zu welchem Zeitpunkt sie das Gespr?ch führen m?chten.
In dem ersten Gespr?ch wird das Verfahren erl?utert, die pers?nliche Situation er?rtert und der Bedarf weiterer Schritte im Eingliederungsmanagement gekl?rt.
Entscheiden sich 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐 für die Fortsetzung des Eingliederungsverfahrens, k?nnen weitere interne und externe Fachkr?fte beteiligt werden.
Wenn arbeitsplatzbezogene Ma?nahmen erwogen werden, sind auch die Vorgesetzten einzubeziehen. Die Ergebnisse des Verfahrens, insbesondere die gemeinsam verabredeten Ma?nahmen, werden in einer Vereinbarung festgehalten und die Umsetzung wird vom Eingliederungsteam begleitet.
Unterschied zwischen BEM und stufenweiser Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung auch Hamburger Modell genannt ist eine freiwillige ?bereinkunft zwischen Betroffenen, behandelndem Arzt, Arbeitgeber und Krankenkasse.
Nach einer Erkrankung findet eine Arbeitserprobung mit w?chentlich steigender Arbeitszeit statt. In dieser Zeit sind 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐 noch arbeitsunf?hig gemeldet.
Das BEM bezieht sich auf den Zusammenhang Arbeitsumgebung und Erkrankung, damit ein gesunderhaltendes Arbeiten m?glich ist. Es besteht die M?glichkeit, die stufenweise Wiedereingliederung mit dem BEM zu verbinden.
Datenschutz
Sowohl die Durchführung des BEM im Einzelfall als auch die Beteiligung der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder sonstiger Dritter ist von der Einwilligung der oder des betroffenen 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n abh?ngig. Weitere Informationen (z. B. das Antwortschreiben der Betroffenen) dürfen dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen oder sonstigen Dritten nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen gegeben werden (s. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
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Weyrauch, Ingrid Beauftragte des Arbeitsgebers Dezernat 5
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Schoele, Susanne Vertrauensperson Schwerbehindertenvertretung
Carl-Zei?-Stra?e 3
07743 Jena -
Sommer, Ellen Mitglied des Personalrats Thüringer Universit?ts- u. Landesbibl.
Thüringer Universit?ts- und Landesbibliothek
Bibliotheksplatz 2
07743 Jena -
Claus, Elfi Abteilungsleiterin Personalentwicklung Dezernat 5
Raum?203
Zw?tzengasse 2
07743 Jena
Erlanger Allee 103
07743 Jena