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Geldkasette mit Geld

Diversit?tsfonds

Projektf?rderung der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena in Kooperation mit "Partnerschaft f¨¹r Demokratie"
Geldkasette mit Geld
Foto: pixabay

Der Diversit?tsfonds f?rdert Projekte, die das Bewusstsein f¨¹r Diversit?t an der Friedrich-Schiller-Universit?t st?rken, in die Zivilgesellschaft hineinwirken und zum Abbau vorhandener Benachteiligung beitragen. Die Projekte k?nnen in den Bereichen Lehre, Forschung, Technik oder Verwaltung angesiedelt sein.

  • F?rderziele

    Ziel des Diversit?tsfonds ist es in erster Linie, Projekte zu f?rdern, die das Bewusstsein f¨¹r Diversit?t an der Universit?t Jena erh?hen sowie darauf hin zu arbeiten, dass Personen aus an der Universit?t Jena bisher unterrepr?sentierten Gruppen best?rkt werden, an der Universit?t zu studieren, zu arbeiten und das universit?re Leben mitzugestalten. In zweiter Linie sollen die Projekte aktiv Menschen der Stadtgesellschaft Jenas einbinden und somit lokal zu nachhaltiger Entwicklung der Themen beitragen, um auch zivilgesellschaftliches Engagement und demokratische Strukturen auf kommunaler Ebene zu bef?rdern. Um diese Ziele zu erreichen und die zentralen Ma?nahmen des Pr?sidiums zu erg?nzen, f?rdert der Fonds dezentral Projekte und will so Mitglieder der Universit?t unterst¨¹tzen, den Diversit?tsdiskurs an der Universit?t selbst mitzugestalten und zu st?rken.

    Bevorzugt werden Projekte in den Schwerpunkten:

    • Antidiskri?minierung
    • Bildungs- und Chancengerechtigkeit
    • Inklusion
    • Empowerment
    • Sensibilisierung f¨¹r Diversit?t
    • Verschr?nkung mehrerer Diskriminierungsdimensionen (Intersektionalit?t)
    • Vielfaltsaspekte oder Diskriminierungen in der Universit?tsgeschichte
  • Voraussetzungen

    Wer wird gef?rdert?

    Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Universit?t nach ¡ì21 Abs. 1 Th¨¹rHG. Auch stipendienfinanzierte Promovierende und Postdocs sind antragsberechtigt. Besonders willkommen sind Antr?ge von selbst?ndigen Initiativen oder verfassten Organen (z.B. Fachschaftsr?ten), die sich aus antragsberechtigten Personen zusammensetzen. Bei der Antragstellung ist glaubhaft zu machen, dass die Antragsberechtigung bis zum Projektabschluss aufrechterhalten wird; bei verfassten Organen entf?llt dieses Erfordernis.

    Was wird gef?rdert?

    Bezuschusst werden innovative Einzelprojekte wie z.B. Tagungen, Vortr?ge, Workshops oder Aktionen. Eine Projektlaufzeit ¨¹ber das Haushaltsjahr hinaus (z.B. Inklusionstutorien) bedarf einer gesonderten Begr¨¹ndung. Es ist grunds?tzlich m?glich, dass die beantragten Gelder aus dem Diversit?tsfonds eine Teilf?rderung darstellen; d.h. dass das Projekt zus?tzlich andere F?rderungen erh?lt. Beantragt werden k?nnen Sachmittel inkl. Hilfskraft-Stellenanteile, Reisekosten und Kosten f¨¹r Referierende. Die H?he der F?rdersumme ist begrenzt auf 600 Euro; in besonders gut begr¨¹ndeten Einzelf?llen sind jedoch Ausnahmen m?glich.

    Jedes Projekt bedarf einer definierten Zielgruppe. Nicht f?rderungsf?hig sind Personalmittel (au?er Hilfskr?fte), Abschluss- und Qualifizierungsarbeiten sowie Bewirtungskosten. Die F?rderung von auslaufenden oder bereits durchgef¨¹hrten Projekten ist nicht m?glich.

    Wie wird gef?rdert?

    Beantragt werden k?nnen Sachmittel inkl. Hilfskraft-Stellenanteile, Reisekosten und Kosten f¨¹r Referierende. Nach dem Stichtag (Jahresende, 31. Dezember) entscheidet eine Jury bis 15. Februar ¨¹ber die Vergabe der Gelder. Au?erhalb dieser Fristen k?nnen ¨C in begr¨¹ndeten F?llen und sofern Mittel vorhanden sind ¨C Kleinstprojekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, mit einer Summe von maximal 150€ gef?rdert werden.

  • Bewerbungsverfahren

    F?rderungsantr?ge werden bis zum 19.01.2025 angenommen.?
    F¨¹r den Antrag ist das Formular ?Antragsformular f¨¹r eine F?rderung aus dem Diversit?tsfonds der Friedrich Schiller Universit?t Jenapdf,?1?mb¡° mit einer Projektbeschreibung inkl. Projektablauf und Kalkulation fristgerecht per E-Mail beim Diversit?tsb¨¹ro einzureichen.

    Eine Entscheidung ¨¹ber den F?rderantrag erfolgt in den Wochen nach Fristende und wird bis sp?testens 15. Februar den Antragsteller*innen mitgeteilt. Der Bewilligungs- oder Ablehnungsbe?scheid wird in Textform zugestellt. Au?erhalb dieser Fristen k?nnen ¨C in begr¨¹ndeten F?llen und sofern Mittel vorhanden sind ¨C Kleinstprojekte, die eine Reaktion auf aktuelle Ereignisse darstellen, mit einer Summe von maximal 150€ gef?rdert werden.

    Hinweise:

    • Die F?rdersumme muss im laufenden Haushaltsjahr ausgegeben werden (entspricht dem Folgejahr der Beantragung; bitte die Fristen des Rechnungsschlusses ber¨¹cksichtigen)
    • Die F?rderung durch andere Geldgebende muss dem Gremium angezeigt werden.
    • Zwei Monate nach Abschluss des Projekts muss ein zur Ver?ffentlichung auf der Website des Diversit?tsb¨¹ros geeigneter Ergebnisbericht eingereicht werden, sp?testens zum 01.02. des Folgejahres.
    • Zum Projektbericht ist eine Endabrechnung des Projektes vorzulegen. Bei Ausgaben, die nicht dem beantragten Zweck entsprechen, kann die F?rderung nachtr?glich widerrufen werden. In diesem Fall kann es zu einer R¨¹ckforderung der genehmigten Mittel kommen.
    • Bei Marketingma?nahmen muss der F?rderer sichtbar sein.
  • Juryverfahren

    Der F?rderentscheid wird von einem Vergabegremium (Jury) anhand der Antragsunterlagen getroffen.?Die Entscheidung der Jury wird sp?testens am 15. Februar ver?ffentlicht und hat in der Regel eine G¨¹ltigkeit f¨¹r das laufende Haushaltsjahr. Das hei?t, die bewilligten Gelder m¨¹ssen bis Haushaltsschluss (i.d.R. Anfang Dezember) ausgegeben und abgerechnet sein.

    Das Vergabegremium setzt sich aus je einer*m Repr?sentant*in

    • des Vizepr?sidiums f¨¹r wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversit?t,
    • des Diversit?ts?b¨¹ros,
    • ggf. der Gruppe der Hochschullehrenden,
    • ggf. der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden,
    • ggf. des Studierendenrats bzw. eines der Referate des Studierendenrates,
    • ggf. der Schwerbehindertenvertretung und
    • ggf. des Gleichstellungsb¨¹ros

    zusammen.

    Die Gleichstellungsbeauftragte hat Teilnahme- und Rederecht.

    Die aktuelle Jury setzt sich folgenderma?en zusammen:

    • Annette Wagner-Baier (VPU),
    • Prof. Dr. David J. Green (DivB),
    • Evelyn Hochheim (LehreLernen),
    • Marlene Henning (StuRa-Queer-Paradies),
    • Susanne Schoele (SBV) und
    • Dr. Alexander Zwickies (GSB)
  • Hinweise zum Datenschutz bez¨¹glich Ihres Antrages beim Diversit?tsfonds

    Hinweise zum Datenschutz bez¨¹glich Ihres Antrages beim Diversit?tsfonds der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

    Die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung auf F?rderung eines Vorhabens durch den Diversit?tsfonds der Universit?t. Mit diesem Datenschutzhinweis m?chten wir Sie gem?? Art. 13 DSGVO ¨¹ber die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

    Name und Å·ÖÞ±­Í¶×¢µØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ödaten des f¨¹r die Datenverarbeitung Verantwortlichen

    Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
    vertreten durch den Pr?sidenten
    F¨¹rstengraben 1, 07743 Jena

    Telefon: +49 3641 9-401000
    E-Mail: praesident@uni-jena.de ????????????

    Intern zust?ndig:

    Diversit?tsbeauftragter der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
    Prof. Dr. David J. Green
    Zw?tzengesse 3
    07743 Jena

    Telefon +49 3641-9-400 970
    E-Mail: Diversitaet@uni-jena.de

    Å·ÖÞ±­Í¶×¢µØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ödaten der/des Datenschutzbeauftragten

    Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
    Rechtsamt
    F¨¹rstengraben 1, 07743 Jena

    Telefon: 03641-9-402087
    E-Mail: datenschutz@uni-jena.de

    Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Ihre personenbezogenen Daten werden von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena zum Zwecke der Bearbeitung Ihres F?rderantrages verarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit.a, e DSGVO i. V. m. ¡ì 11 Th¨¹rHG.

    ?Empf?nger der Daten

    Ihre personenbezogenen Daten werden ausschlie?lich intern durch das Diversit?tsb¨¹ro und das Vergabegremium zum Zwecke der Pr¨¹fung Ihrer F?rderberechtigung und der Kommunikation mit Ihnen verarbeitet.
    Projektbezogene Daten (Titel, Inhalt, Durchf¨¹hrungszeitraum etc.) werden zudem f¨¹r die ?ffentlichkeitsarbeit des Diversit?tsb¨¹ros verwendet.
    Im ?brigen werden Ihren Daten nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben gegen¨¹ber anderen juristischen Personen wie Sozialversicherungstr?gern und weiteren Beh?rden offengelegt, sofern und soweit die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena aufgrund rechtlicher Vorgaben hierzu verpflichtet ist.

    Speicherdauer

    Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten werden bis zum Wegfall des Zwecks der Datenverarbeitung gespeichert. Der Zweck besteht ¨¹ber die Projektdauer hinaus bis eine vollst?ndige Abrechnung Ihres F?rderantrages durchgef¨¹hrt wurde. Unabh?ngig davon werden Daten bis nach Ablauf gesetzlicher oder beh?rdlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert.


    Rechte der betroffenen Personen

    Nach der DSGVO stehen Ihnen unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht auf L?schung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschr?nkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Daten¨¹bertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO).

    Zudem haben Sie das Recht der Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh?rde (Art. 77 DSGVO).

Gef?rderte Projekte 2025

Archiv der gef?rderten Projekte
F?rderperiode 2022

Kooperationpartnerschaft?

  • stilisierte bunte Menschen dr?ngen sich in ein U
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Diversit?tsb¨¹ro: